Allgemeine Geschäftsbedingungen B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH

  1. Vertragsgrundlagen
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Angebote und Aufträge, auch für Zusatz- und Erweiterungsangebote und -aufträge.
    2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
    3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
    4. Das Alleineigentum und das Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Prospekten, Arbeitsblättern etc. bleiben bei uns und dürfen Dritten ohne unser Einverständnis auch nicht auszugsweise zugänglich gemacht werden. Wenn Behörden die Unterlagen berechtigterweise benötigen, werden wir das Einverständnis zur Weiterleitung erklären.
    5. Neben diesen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich die im Vertrag festgelegten technischen Bedingungen und Vorgaben.
  2. Angebot
    1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die zu den Angeboten gehörenden technischen Angaben, z. B. Maße, Gewichte, Leistungswerte, Berechnungen, Betriebskostenwerte sowie beigefügte Skizzen, Abbildungen, Zeichnungen und Muster sind nur annähernd maßgebend, soweit und sobald durch uns nichts anderes ausdrücklich erklärt ist. Unser Urheber- und Eigentumsrecht an eingereichten Unterlagen bleibt unberührt.
    2. An unsere Angebote halten wir uns sechs Wochen lang ab Ausstellungsdatum gebunden. Nach Ablauf dieser Annahmefrist uns zugehende Aufträge sind neue Angebote des Auftraggebers, die zu ihrer Rechtswirksamkeit von uns gesondert und ausdrücklich angenommen werden müssen.
  3. Auftragserteilung
    1. Sämtliche uns erteilte Aufträge werden erst durch und im Umfang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.
    2. Bei Abweichungen des Inhalts der Auftragsbestätigung von dem Angebot und/oder der Bestellung gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als verbindlich, wenn der Besteller dem Inhalt der Auftragsbestätigung nicht binnen 10 Tagen widerspricht. Dies gilt nicht, wenn die Abweichungen wesentliche Vertragsinhalte betreffen. Wir verpflichten uns, den Besteller bei Beginn der Widerspruchsfrist des § 3 Abs. 2 Satz 1 dieser Geschäftsbedingungen besonders darauf hinzuweisen, dass ein Unterlassen des Widerspruchs als Genehmigung der Abweichung gilt.
    3. Mündliche Erklärungen und Abreden bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
  4. Preise
    1. Unsere Preise sind Nettopreise ab Werk, neben denen die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu dem zum Leistungszeitpunkt gültigen Steuersatz gesondert berechnet und ausgewiesen wird.
    2. Sofern sich die für unsere Preisermittlung maßgebenden Umstände nach Vertragsabschluss und nach Ablauf einer Frist von vier Monaten ändern, haben wir das Recht, unsere Preise im Verhältnis dieser Änderung anzupassen.
  5. Zahlungsbedingungen
    1. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Bei Überschreitung vereinbarter Zahlungsfristen sind wir berechtigt vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 1 3 BGB beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
    2. Sofern im Einzelfall eine Skontovereinbarung erfolgt, ist dieser Betrag bei der Zahlung abzugsfähig, sofern die vertragsmäßig gestellte Rechnung oder Abschlagszahlung innerhalb der hierfür geltenden Frist vollständig bezahlt wird.
  6. Sicherheitsleistung
    1. Für den Fall, dass eine Sicherheitsleistung vereinbart wurde, sind wir berechtigt, den Sicherheitseinbehalt durch Übergabe einer unbedingten und unwiderruflichen Bürgschaft eines in den europäischen Gemeinschaften zugelassenen Kredit- institutes oder Kreditversicherers abzulösen.
    2. Der Auftraggeber hat die Bürgschaft nach Ablauf der Gewährleistungsfrist unverzüglich zurückzugeben. Falls der Auftraggeber die Gewährleistungsbürgschaft nicht fristgerecht zurückgibt, ist er verpflichtet, alle durch die verspätete Rückgabe entstehenden Kosten zu tragen.
  7. Eigentumsvorbehalt und gesetzliche Schutzrechte
    1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungspflichten des Bestellers aus der gesamten Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Rechtsbeeinträchtigungen hat uns der Besteller sofort zu unterrichten.
    2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
    3. Sofern im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes des Bestellers dieser berechtigt ist, die von uns gelieferte Ware weiter zu veräußern, gehen hierdurch entstehende Ansprüche automatisch auf uns über.
    4. Von uns gelieferte Teile, unsere technischen Verfahren und Abläufe sind vielfältig gesetzlich geschützt, insbesondere durch Patente, Urheberrechte, Gebrauchsmuster, etc. Eine unberechtigte Verwendung, insbesondere die unberechtigte Weitergabe an Dritte, ist grundsätzlich untersagt und begründet Schadensersatzverpflichtungen.
  8. Fristen und Termine
    1. Vereinbarte Lieferungs- und Ausführungsfristen sind verbindlich. Die Einhaltung dieser Fristen setzt voraus, dass der Besteller die vereinbarten Zahlungsbedingungen einhält. Überschreitungen von Zahlungsterminen aus offenen Forderungen der Geschäftsverbindung verlängern die vereinbarten Fristen um den Zeitraum des Zahlungsverzuges sowie zusätzlich um einen angemessenen Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
    2. Gerät der Firma B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug, so ist der Besteller – unter Ausschluss sonstiger Schadensersatzansprüche – berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal 5 % des Lieferwertes, zu verlangen, soweit wir nicht nachweisen, dass dem Besteller kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
    3. Die Geltendmachung des Schadensersatzanspruches sowie die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt voraus, dass zuvor sämtliche vom Besteller zu erbringenden Mitwirkungshandlungen ( bausseitige Leistungen ) erbracht sind, insbesondere das Beibringen von Stromzuleitungen, Plänen, Fertigstellung der Aufzugsanlage, Ausführungsunterlagen sowie die Klarstellung aller von uns eingereichten Unterlagen, ferner den rechtzeitigen Baufortschritt, termingemäße Bauvollendung, Einbauhilfe und rechtzeitige Beibringung aller behördlichen Genehmigungen.
  9. Abnahme
    1. Unsere Leistung gilt mit der Inbetriebnahme und Übergabe als abgenommen.
    2. Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Betreiber die Anlage nach Zugang der Betriebsbereitschaftsanzeige vorbehaltlos in Betrieb nimmt.
    3. Sofern die Abnahme nicht erfolgt, gilt unsere Leistung als abgenommen innerhalb einer Frist von 2 Tagen nach Zugang der Betriebsbereitschaftsanzeige an den Besteller, sofern dieser nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Anzeige unter begründeter Darlegung seiner Beanstandungen widerspricht und wir den Besteller bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Schweigens besonders hingewiesen haben.
  10. Gewährleistung und Haftung
    1. Die Gewährleistung beträgt – soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen – für alle unsere Leistungen einheitlich 12 Monate. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme im Sinne der Pos. 9 und erlischt in jedem Fall bei unsachgemäßem Eingreifen Dritter.
    2. Im Rahmen der Gewährleistung sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl die fehlerhafte Anlage auf unsere Kosten in einen einwandfreien Zustand zu versetzen (Nachbesserung) oder Ersatz zu liefern.
    3. Die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
    4. Im Rahmen der Gewährleistung haften wir nur für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst, dagegen nicht für Fernwirkungs- und Mangelfolgeschäden.
    5. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Grund – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dieser Ausschluss gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter.
  11. Vorzeitige Vertragsauflösung
    1. Für den Fall, dass der Besteller den Vertrag aus Gründen vorzeitig auflöst, die nicht von uns zu vertreten sind, wird als Schadensersatzpauschale und als pauschalierter Ersatz der uns für die bisherige Vertragsdurchführung entstandenen Aufwendungen eine Pauschale von 50 % des Bruttoauftragswertes fällig, wobei dem Besteller der Nachweis vorbehalten bleibt, dass uns ein Schaden oder Aufwendungen überhaupt nicht oder nicht in dieser Hohe entstanden sind.
    2. Die Geltendmachung eines von uns zu beweisenden höheren Schadens bleibt vorbehalten und wird durch diese Pauschalierung nicht ausgeschlossen.
  12. Rechtswahl und Gerichtsstand
    1. Für Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Gerichtsstand für aus dem Vertragsverhältnis sich ergebende Streitigkeiten ist der Sitz des AN. Dies gilt nur, wenn auch der AG Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.
  13. Datenschutzklauseln
    1. Wir nutzen personenbezogene Daten aus dem Vertrag nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.
    2. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallende und für die Durchführung erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden insoweit bei uns gespeichert.
    3. Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, werden die Daten auch an Drittunternehmen, die von uns in zulässiger Weise mit der Durchführung des Vertrages oder von Teilen davon betreut sind, übermittelt.
  14. Wirksamkeit
    1. Sollten einzelne oder Teile einzelner der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bedingung tritt eine solche, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bedingung angestrebten Zweck am nächsten kommt.